Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbands "Industriepark Braunau-Neukirchen" genehmigt wird
LGBL_OB_20050831_92Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbands "Industriepark Braunau-Neukirchen" genehmigt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.08.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 92/2005 92. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 92
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung über die Bildung des Gemeindeverbands "Industriepark Braunau-Neukirchen" genehmigt wird
Auf Grund des § 2 Z. 3, des § 4 und des § 5 Abs. 1
und 2 des Oö. Gemeindeverbändegesetzes, LGBl. Nr. 51/1988, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 113/2002 wird verordnet:
§ 1
(1) Die Vereinbarung der Gemeinden Braunau am Inn und Neukirchen an der Enknach zum Zweck der Erschließung eines Industriegebiets ("Industriepark Braunau-Neukirchen") wird genehmigt.
(2) Der Wortlaut der im Abs. 1 genannten Vereinbarung ist aus der Anlage ersichtlich.
§ 2
(1) Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) Die im § 1 Abs. 2 genannte Anlage wird gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes verlautbart; sie ist während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei den Gemeindeämtern der verbandsangehörigen Gemeinden, bei der Bezirkshauptmannschaft Braunau am Inn, sowie bei der für die Vollziehung des Oö. Gemeindeverbändegesetzes zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Für die Oö. Landesregierung:
Ackerl
Landesrat
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