Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t auf der L 563 Traunufer Straße von Straßen-km 0,025 bis Straßen-km 5,600
LGBL_OB_20050812_86Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t auf der L 563 Traunufer Straße von Straßen-km 0,025 bis Straßen-km 5,600Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.08.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 86/2005 86. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 86
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht über 3,5 t auf der L 563 Traunufer Straße von Straßen-km 0,025 bis Straßen-km 5,600
Auf Grund der §§ 43 Abs. 2 lit. a und 94a Abs. 1 StVO 1960 wird verordnet:
§ 1
Auf der L 563 Traunufer Straße, km 0,025 bis km 5,600 (3 m vor der Kreuzung der L 563 Traunufer Straße mit der Ausästung der L 1392 Ansfeldener Straße), jeweils beide Fahrtrichtungen, wird das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verboten.
§ 2
Vom Verbot nach § 1 sind Fahrten im Ziel- und/oder Quellverkehr für Gebiete, die ohne Benützung der vom Verbot nach § 1 erfassten Wegstrecke nicht ohne Umweg erreicht werden können, ausgenommen.
§ 3
Die Verordnung wird im Landesgesetzblatt für Ober-österreich kundgemacht und tritt am 16. August 2005 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dipl.-Ing. Haider
Landeshauptmann-Stellvertreter
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