Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz)
LGBL_OB_20050602_61Landesgesetz, mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005 angepasst werden (Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.06.2005
Fundstelle
LGBl. Nr. 61/2005 61. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 61
Landesgesetz,
mit dem Begriffe an die Sicherheitspolizeigesetz-Novelle 2005
angepasst werden
(Oö. Sicherheitspolizei-Anpassungsgesetz)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
§ 1
(1) Soweit in Landesgesetzen auf die Begriffe "Bundesgendarmerie", "Gendarmerie" und "Bundessicherheitswache" in der jeweiligen grammatikalischen Form Bezug genommen wird, tritt an deren Stelle das Wort "Bundespolizei" in der jeweiligen grammatikalisch richtigen Form.
(2) Sollte durch eine Anpassung nach Abs. 1 eine grammatikalisch nicht korrekte Verdoppelung von Begriffen entstehen, so entfällt der erste der beiden gleichlautenden Begriffe sowie eine damit untrennbar in Verbindung stehende Interpunktion oder ein damit untrennbar in Verbindung stehendes Bindewort.
§ 2
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Juli 2005 in Kraft.
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