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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hirschbach im Mühlkreis, Ottenschlag i.M., Reichenthal, Schenkenfelden und Waldburg über die Bildung eines Gemeindeverbands zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten genehmigt wird | Omnilex