Datum der Kundmachung
21.06.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 37/2004 37. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend ein Fahrverbot für Lastkraftfahrzeuge mit einem höchstzulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t auf bestimmten Straßenstrecken im Bundesland Oberösterreich
Text
Nr. 37
Auf Grund der §§ 94a Abs. 1 und 43 Abs. 2 lit. a StVO 1960 wird verordnet:
§ 1
Auf den nachstehend angeführten Straßenstrecken, jeweils beide Fahrtrichtungen, wird das Fahren mit Lastkraftfahrzeugen mit einem höchst zulässigen Gesamtgewicht von mehr als 3,5 t verboten: