Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird
LGBL_OB_20040130_4Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.01.2004
Fundstelle
LGBl. Nr. 4/2004 4. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 4
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung geändert wird
Auf Grund des § 43 Abs. 2a Oö. Landesbeamtengesetz 1993, LGBl. Nr. 11/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, und des § 62 Abs. 4 des Oö. Landes-Vertragsbedienstetengesetzes, LGBl. Nr. 10/1994, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 106/2003, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Privatschul-Lehrverpflichtungsverordnung, LGBl. Nr. 62/1996, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 144/2002, wird wie folgt geändert:
a)im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. a genannten
Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 152,40 Euro,
b) im § 7 Abs. 1 Z. 1 lit. b genannten
Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 133,30 Euro,
c) im § 7 Abs. 1 Z. 2.1. genannten
Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 121,90 Euro,
d) im § 7 Abs. 1 Z. 2.2. genannten
Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 102,90 Euro,
e) im § 7 Abs. 1 Z. 4.1. genannten
Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 95,20 Euro,
f) im § 7 Abs. 1 Z. 4.2. genannten
Betrags tritt der Betrag von . . . . . . . . . . 83,80 Euro.
Artikel II
In-Kraft-Treten
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2004 in Kraft.
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