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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden Hofkirchen i.M., Hörbich, Lembach i.M., Neustift i.M., Niederkappel, Oberkappel, Pfarrkirchen i.M. und Putzleinsdorf über die Bildung eines Gemeindeverbandes für die Errichtung und den Betrieb von Betriebsansiedlungsgebieten genehmigt wird | Omnilex