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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Vereinbarung der Gemeinden des politischen Bezirkes Freistadt mit Ausnahme der Marktgemeinde Bad Zell über die Bildung eines Gemeindeverbandes zum Zweck der Errichtung und des Betriebs von Betriebsansiedlungsgebieten genehmigt wird | Omnilex