Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung einer Landesstraße
LGBL_OB_20031031_124Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung einer LandesstraßeGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.10.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 124/2003 124. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 124
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Umlegung einer Landesstraße
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 3 in Verbindung mit
§ 8 Abs. 1 des Oö. Straßengesetzes 1991, LGBl. Nr. 84, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 44/2002, wird verordnet:
§ 1
Der bei km 34,077 (neu) von der bestehenden Trasse nach Norden abzweigende, in einem leichten Bogen weiter in Richtung Norden verlaufende und bei km 34,235 (neu) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der Landesstraße B 124, Königswiesener Straße (laut Verzeichnis der Landesstraßen Oberösterreichs), im Gebiet der Marktgemeinde Königswiesen wird dem Gemeingebrauch gewidmet und als Landesstraße eingereiht.
§ 2
(1) Der zwischen km 34,077 (alt) und km 34,332 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der Landesstraße B 124, Königswiesener Straße, wird als öffentliche Verkehrsfläche (Landesstraße) aufgelassen.
(2) Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe
des neu herzustellenden Straßenabschnitts (§ 1) wirksam.
§ 3
Die genaue Lage der neuen und alten Trasse der Landesstraße B 124, Königswiesener Straße, ist aus dem Verordnungsplan im Maßstab 1 :
2.000 zu ersehen, der beim Amt der Oö. Landesregierung und beim Marktgemeindeamt Königswiesen aufliegt.
§ 4
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer
Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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