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Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Festsetzung der Art der Übermittlung der gültig eingebrachten Wahlvorschläge, des Wahlergebnisses und jeder Änderung in der Zusammensetzung des Gemeinderates und des Gemeindevorstands (Oö. Gemeindevertretungsdaten-Verordnung) | Omnilex