Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
LGBL_OB_20030314_31Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für OberösterreichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.03.2003
Fundstelle
LGBl. Nr. 31/2003 31. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
Nr. 31
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Ausschreibung der Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich
Auf Grund des § 24 des Oö. Landarbeiterkammergesetzes 1996, LGBl. Nr. 13/1997, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Wahl der Vollversammlung der Kammer der Arbeiter und Angestellten in der Land- und Forstwirtschaft für Oberösterreich wird für Montag, 23. Juni 2003 und Dienstag, 24. Juni 2003, ausgeschrieben.
(2) Als Stichtag wird der 21. April 2003 bestimmt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Pühringer
Landeshauptmann
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