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Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der Bestimmungen der Verordnung des Gemeinderates der Gemeinde Pasching vom 11. Dezember 1997 in der Fassung vom 5. Februar 1998 bzw. 4. März 1999, betreffend die Festsetzung von Sitzungsgeldern für die Teilnahme an Sitzungen des Gemeinderates, seiner Ausschüsse und des Gemeindevorstandes, sowie über die Gewährung von Aufwandsentschädigungen für die Vizebürgermeister und Fraktionsobmänner und einer Reisekostenpauschale für den Bürgermeister und Vizebürgermeister aufgehoben werden | Omnilex