Datum der Kundmachung
31.12.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 154/2002 150. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 154
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Nebengebührenzulagengesetz geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Das Oö. Nebengebührenzulagengesetz, LGBl. Nr. 60/1973, zuletzt geändert durch das Oö. Dienstrechtsänderungsgesetz 2002, LGBl. Nr. 81, wird wie folgt geändert:
Artikel 1
§ 12 wird folgender Abs. 6 angefügt:
"(6) Die Abs. 4 und 5 sind auf Beamte, die die Options-erklärung gemäß § 57 Oö. GG 2001 wirksam abgegeben haben, nicht anzuwenden. Wenn jedoch der Ruhebezug eines solchen Beamten niedriger wäre als ein Ruhebezug, der sich aus derjenigen fiktiven Laufbahn des Beamten ergeben hätte, die auf dem unmittelbar vor Wirksamkeit der Option innegehabten Dienstposten und dessen Bewertung beruht, ist die Umrechnung der vor der Wirksamkeit der Option bezogenen Verwendungszulage nach den Abs. 4 und 5 soweit vorzunehmen, dass der Differenzbetrag aus dem Vergleich der Ruhebezüge nicht überschritten wird."
Artikel 2
Dieses Landesgesetz tritt mit 1. Dezember 2002 in Kraft.
Die Erste PräsidentinDer Landeshauptmann:
des Oö. Landtags:
Angela OrthnerDr. Pühringer
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