Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird (Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2002 – Oö. KAP/GGP 2002)
LGBL_OB_20021231_146Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird (Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2002 – Oö. KAP/GGP 2002)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.12.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 146/2002 142. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 146
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der ein Krankenanstaltenplan und ein Großgeräteplan für Oberösterreich erlassen wird
(Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 2002 – Oö. KAP/GGP 2002)
Auf Grund des § 39 Abs. 4 und 5 des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997, LGBl. Nr. 132, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 84/2002, wird verordnet:
§ 1
Ziel des Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplans ist die Festlegung eines abgestuften Krankenanstaltenversorgungssystems für die stationäre Akutversorgung entsprechend den Vorgaben des Österreichischen Krankenanstalten- und Großgeräteplans.
§ 2
In der Anlage 1 werden für die öffentlichen Krankenanstalten
(1) Diese Verordnung tritt rückwirkend mit 1. Jänner 2002 in Kraft. Gleichzeitig tritt der Oö. Krankenanstalten- und Großgeräteplan 1999 - Oö. KAP/GGP 1999, LGBl. Nr. 86, außer Kraft.
(2) Die Anlagen 1 und 2 werden gemäß § 11 des Oö. Kundmachungsgesetzes, LGBl. Nr. 55/1998, verlautbart. Diese sind während der Dauer der Wirksamkeit dieser Verordnung bei der für die Vollziehung des Oö. Krankenanstaltengesetzes 1997 zuständigen Abteilung des Amtes der Oö. Landesregierung während der Amtsstunden zur öffentlichen Einsicht aufzulegen.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Stöger
Landesrätin
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.