Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird
LGBL_OB_20020228_16Landesgesetz, mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.2002
Fundstelle
LGBl. Nr. 16/2002 12. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 16
Landesgesetz,
mit dem das Oö. Landesrechnungshofgesetz geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Landesrechnungshofgesetz, LGBl. Nr. 38/1999, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 124/2001, wird wie folgt geändert:
"(2) (Verfassungsbestimmung) Enthält ein Bericht des Landesrechnungshofs Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge, die die Landesregierung zu vertreten hat und denen nach Ansicht des Kontrollausschusses entsprochen werden sollte, hat der Landesrechnungshof auf Beschluss des Kontrollausschusses eine einmalige Folgeprüfung (§ 4 Abs. 3 Z. 3a) durchzuführen. Die Folgeprüfung hat sich auf vom Kontrollausschuss gleichzeitig festgelegte Punkte zu beschränken. Sofern der Kontrollausschuss nicht einen längeren Zeitraum festlegt, hat der Landesrechnungshof spätestens zwölf Monate nach dem Beschluss im Kontrollausschuss dem Landtag über die Folgeprüfung Bericht zu erstatten. Darin ist festzustellen, ob und in welchem Umfang auf Grund des Beschlusses des Kontrollausschusses von der Landesregierung Maßnahmen gesetzt wurden und den Verbesserungsvorschlägen nachgekommen wurde. Falls solche Maßnahmen nicht gesetzt wurden oder Verbesserungsvorschlägen nicht nachgekommen
wurde, ist dem Bericht über die Folgeprüfung eine begründete Stellungnahme der Landesregierung anzuschließen. Diese ist auch im Rahmen der Veröffentlichung in geeigneter Weise zu berücksichtigen."
Artikel II
(Verfassungsbestimmung)
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit 1. April 2002 in Kraft.
(2) § 9 Abs. 2 in der Fassung dieses Landesgesetzes ist auf alle bisher bereits erstatteten Berichte des Landesrechnungshofs sinngemäß anzuwenden, zu denen der Kontrollausschuss einen Beschluss über Beanstandungen und Verbesserungsvorschläge gefasst hat.
Die Erste PräsidentinDer Landeshauptmann:
des Oö. Landtags:
Angela OrthnerDr. Pühringer
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