Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Beförderung von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen auf Eisenbahnen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Oberösterreich und ihre tierärztliche Untersuchung geändert wird
LGBL_OB_20011214_131Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich, mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Beförderung von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen auf Eisenbahnen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Oberösterreich und ihre tierärztliche Untersuchung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.12.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 131/2001 119. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 131
Verordnung
des Landeshauptmanns von Oberösterreich,
mit der die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Beförderung von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen auf Eisenbahnen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Oberösterreich und ihre tierärztliche Untersuchung geändert wird
Auf Grund des § 11 des Tierseuchengesetzes, RGBl. Nr. 177/1909, zuletzt geändert durch das Bundesgesetz BGBl. I Nr. 98/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Verordnung des Landeshauptmanns von Oberösterreich betreffend die Beförderung von Wiederkäuern, Einhufern und Schweinen auf Eisenbahnen, Kraftfahrzeugen (Anhängern) und Luftfahrzeugen in Oberösterreich und ihre tierärztliche Untersuchung, LGBl. Nr. 10/1957, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 28/1975, wird wie folgt geändert:
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2002 in Kraft.
Für den Landeshauptmann:
Dr. Achatz
Landesrat
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