Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 1996 geändert wird
LGBL_OB_20010927_101Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 1996 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
27.09.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 101/2001 91. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 101
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 1996 geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 7 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 14/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Wohnbeihilfen-Verordnung 1996, LGBl. Nr. 103, in der Fassung der Verordnungen LGBl. Nr. 55/1997 und 120/1998 wird wie folgt geändert:
1.Dem § 1 wird folgender Abs. 4 angefügt:
"(4) Dem Mieter einer Mietwohnung, die auf Grund einer vorzeitigen Rückzahlung nach der Oö. Rückzah-lungs-Verordnung 2001 nicht mehr gefördert ist, wird eine Wohnbeihilfe gemäß Abs. 1 gewährt."
2.§ 3 Abs. 4 lautet:
"(4) Als Nachweis des Mietverhältnisses für Wohnungen im Sinn des § 1 Abs. 2 gilt der Mietvertrag, wobei ein Vermerk über die erfolgte Selbstberechnung der Mietvertragsgebühr angebracht sein muss."
3.§ 6 entfällt.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dipl.-Ing. Haider
Landeshauptmann-Stellvertreter
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