Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird
LGBL_OB_20010503_32Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.05.2001
Fundstelle
LGBl. Nr. 32/2001 27. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 32
Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 3 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 14/2001, wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Neubauförderungs-Verordnung, LGBl. Nr. 65/1997, wird wie
folgt geändert:
§ 3 Abs. 4 lautet:
"(4) Weiters kann sich das Förderungsdarlehen bei Neubauten um bis zu 1.000 S pro m² Nutzfläche - für den Fall, dass eine Solaranlage miterrichtet wird, um bis zu 1.500 S pro m² Nutzfläche - erhöhen, wenn nachgewiesen wird, dass die gesetzlich vorgeschriebenen Anforderungen hinsichtlich einer energiesparenden oder emissionsmindernden Bauweise erheblich überschritten werden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dipl.-Ing. Haider
Landeshauptmann-Stellvertreter
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.