Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis
LGBL_OB_20000310_23Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im InnkreisGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
10.03.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/2000 16. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 7/2000, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis, politischer Bezirk Braunau am Inn, werden wie folgt geändert:
(2) Die mit lit. a bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis ist in der Anlage dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2001 in Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Hochmair
Landeshauptmann-Stellvertreter
Anlage
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen der Marktgemeinde Altheim und der Gemeinde Weng im Innkreis erfassten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote bzw. mit roten Punkten versehene Linie den Verlauf der Grenze nach dem Inkrafttreten der Verordnung.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.