Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird (Oö. Landesabgabenordnungs-Novelle 2000)
LGBL_OB_20000308_19Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird (Oö. Landesabgabenordnungs-Novelle 2000)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
08.03.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/2000 14. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Landesgesetz, mit dem die Oö. Landesabgabenordnung 1996 geändert wird (Oö. Landesabgabenordnungs-Novelle 2000)
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Die Oö. Landesabgabenordnung 1996, LGBl. Nr. 107, wird wie folgt
geändert:
Nach § 186 wird folgender § 186a eingefügt:
"§ 186a
(1) Besteht bei Abgaben für die Abgabenbehörde aus dem Grund gemeinschaftsrechtlicher oder innerstaatlicher Vorschriften die Verpflichtung
(2) Für Verfahren nach Abs. 1 verlängert sich die im § 233 Abs. 2 festgesetzte Frist von sechs Monaten auf zwölf Monate.
(3) Abs. 1 ist nicht auf Abgabepflichtige anzuwenden, soweit ihnen die Anlassfallwirkung für eine vom Verfassungsgerichtshof als rechtswidrig erkannte Abgabenvorschrift zukommt."
Artikel II
(1) Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
(2) § 186a Oö. Landesabgabenordnung 1996 in der Fassung des Artikel I dieses Landesgesetzes ist auch auf Abgabenschulden anzuwenden, die vor dem Inkrafttreten dieses Landesgesetzes entstanden sind.
Die Erste Präsidentin Der Landeshauptmann:
des Oö. Landtags:
Angela Orthner Dr. Pühringer
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