Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
LGBL_OB_20000218_18Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.02.2000
Fundstelle
LGBl. Nr. 18/2000 13. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Landesgesetz, mit dem das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993 geändert wird
Der Oö. Landtag hat beschlossen:
Artikel I
Das Oö. Wohnbauförderungsgesetz 1993, LGBl. Nr. 6/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 12/1999, wird wie folgt geändert:
Dem § 34 wird folgender Absatz 7 angefügt:
"(7) Für das Jahr 2000 wird - abweichend vom § 3 Z. 1 - das Ausmaß der Haushaltsmittel des Landes im Voranschlag des Landes für das Haushaltsjahr 2000 festgelegt."
Artikel II
Dieses Landesgesetz tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Die Erste Präsidentin Der Landeshauptmann:
des Oö. Landtags:
Angela Orthner Dr. Pühringer
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