Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel
LGBL_OB_19990929_84Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde NiederkappelGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.09.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 84/1999 56. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 84
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Änderung der Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der Oö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 8/1998, wird verordnet:
§ 1
(1) Die Grenzen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel, politischer Bezirk Rohrbach, werden wie folgt geändert:
(2) Die damit bewirkte Änderung des Verlaufs der Grenze zwischen der Marktgemeinde Lembach im Mühlkreis und der Gemeinde Niederkappel ist in den Anlagen 1 und 2 dargestellt.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 2000 in Kraft.
Anlage 1
Anlage 2
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