Datum der Kundmachung
15.09.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 74/1999 49. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 74
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Eigenheim-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 1, 2, 3 und 5 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 12/1999 wird verordnet:
Artikel I
Die Oö. Eigenheim-Verordnung, LGBl. Nr. 63/1995, in der Fassung der Verordnung LGBl. Nr. 102/1996 wird wie folgt geändert:
1.Dem § 2 wird folgender Abs. 6 angefügt:
"(6) Der jeweilige Sockelbetrag wird um 100.000 Schilling erhöht, wenn nachgewiesen wird, dass die Nutzheiz-Energiekennzahl (NEZ) des Eigenheimes nach dem festgelegten Berechnungsverfahren des Oö. Energiesparverbandes nicht mehr als 50 kWh/m² Nutzfläche beträgt."
2.§ 3 Abs. 6 lautet:
"(6) Nach Ablauf von fünf Jahren nach Zusicherung kann die Landesregierung beschließen, die Zinsenzuschüsse neu zu bemessen. Die Höhe der Zinsenzuschüsse kann jeweils neu bemessen werden, wenn sich die Einkommenssituation des Darlehensschuldners und der mit ihm im gemeinsamen Haushalt lebenden Personen wesentlich geändert hat. Die Zinsenzuschüsse können auch zur Gänze entfallen, wenn die Einkommensgrenzen, die die Voraussetzung der Förderbarkeit bilden, überschritten werden."
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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