Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften eingerichtet sind (Prüfungsgebührenverordnung 1999)
LGBL_OB_19990331_26Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher Vorschriften eingerichtet sind (Prüfungsgebührenverordnung 1999)Gazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.03.1999
Fundstelle
LGBl. Nr. 26/1999 19. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 26
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend bestimmte Prüfungsgebühren und Prüfungsentgelte für Prüfungen, die auf Grund landesgesetzlicher
Vorschriften eingerichtet sind
(Prüfungsgebührenverordnung 1999)
Auf Grund des § 4 des Prüfungsgebührengesetzes, LGBl. Nr. 55/1955,
wird verordnet:
§ 1
Die von den Prüfungswerbern zu entrichtende Prüfungsgebühr beträgt:
§ 2
Das Prüfungsentgelt für die Mitglieder der Kommission beträgt je Prüfungswerber:
(1) Diese Verordnung tritt mit 1. April 1999 in Kraft.
(2) Die Prüfungsgebührenverordnung 1993, LGBl. Nr. 20, tritt mit Ablauf des 31. März 1999 außer Kraft; sie ist jedoch weiterhin auf Sachverhalte anzuwenden, die sich vor dem 1. April 1999 ereignet haben.
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