Datum der Kundmachung
18.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 111/1998 76. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 111
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Richtsatzverordnung geändert
wird
Auf Grund des § 27 Abs. 2 und 4 des Oö. Jugendwohlfahrtsgesetzes 1991, LGBl. Nr. 111, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 29/1993, wird verordnet:
Artikel I
Die Richtsatzverordnung, LGBl. Nr. 135/1991, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 138/1997, wird wie folgt geändert:
1.Im § 1 werden die Beträge wie folgt geändert:
in lit. a: . . . . . . . . . . . . . . . von 4.570 S auf
4.705 S
in lit. b: . . . . . . . . . . . . . . . von 4.785 S auf
4.930 S
in lit. c: . . . . . . . . . . . . . . . von 5.000 S auf
5.150 S
in lit. d: . . . . . . . . . . . . . . . von 5.475 S auf
5.640 S
2.Im § 2 wird der Betrag von 7.075 S auf 7.285 S geändert.
Artikel II
Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1999 in Kraft.
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