Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung geändert wird
LGBL_OB_19981218_107Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
18.12.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 107/1998 73. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 107
Verordnung
der Oö. Landesregierung, mit der die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung
geändert wird
Auf Grund des § 33 Abs. 1 Z. 11 des Oö. Wohnbauförderungsgesetzes 1993 (Oö. WFG 1993), LGBl. Nr. 6, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 102/1997 wird
verordnet:
§ 1
Die Oö. Sonderwohnbau-Verordnung, LGBl. Nr. 95/1993, wird wie folgt
geändert:
§ 5 Abs. 3 lautet:
"(3) Kann eine Wohnung nach Fertigstellung oder bei Mieterwechsel nicht vermietet werden, weil das Einkommen des künftigen Mieters die im Abs. 1 angeführten Beträge übersteigt, so können die für Mietwohnungen geltenden Einkommensgrenzen des § 2 Z. 13 lit. c Oö.WFG 1993 in Verbindung mit § 1 Abs. 1 der Oö. Einkommensgrenzen-Verordnung 1998 angewendet werden."
§ 2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.