Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erlassung eines Raumordnungsprogrammes, mit dem das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf in der Planungsregion Linz-Umland festgelegt wird
LGBL_OB_19980805_68Verordnung der Oö. Landesregierung betreffend die Erlassung eines Raumordnungsprogrammes, mit dem das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf in der Planungsregion Linz-Umland festgelegt wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
05.08.1998
Fundstelle
LGBl. Nr. 68/1998 45. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 68
Verordnung
der Oö. Landesregierung betreffend die Erlassung eines Raumordnungsprogrammes, mit dem das Höchstausmaß der Gesamtverkaufsflächen von Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf in der Planungsregion Linz-Umland festgelegt wird
Auf Grund des § 11 Abs. 1 und 2 sowie des § 24 Abs. 1 und 2 des Oö. Raumordnungsgesetzes 1994
(Oö. ROG 1994), LGBl. Nr. 114/1993, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 83/1997, wird verordnet:
§ 1
Das Höchstausmaß der zulässigen Gesamtverkaufsflächen der Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf, die auf den in der Anlage angeführten Grundstücken errichtet wurden, wird mit dem Ausmaß jener Verkaufsflächen festgelegt, welche sich aus den im Zeitpunkt des Inkrafttretens dieser Verordnung rechtskräftig erteilten gewerberechtlichen Bewilligungen für die jeweiligen Geschäftsbauten ergeben.
§ 2
Diese Verordnung tritt mit 6. August 1998 in Kraft und mit der Rechtswirksamkeit des jeweiligen Flächenwidmungsplans samt örtlichem
Entwicklungskonzept außer Kraft.
Für die Oö. Landesregierung:
Dr. Leitl
Landeshauptmann-Stellvertreter
Anlage
Anlage
Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf;
Aufzählung der Grundstücksnummern gemäß § 1
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.