Verordnung der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 1997 über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens
LGBL_OB_19971031_127Verordnung der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 1997 über die Ausstattung des FeuerwehrkorpsabzeichensGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.10.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 127/1997 71. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 127
Verordnung der Oö. Landesregierung vom 2. Juni 1997 über die Ausstattung des Feuerwehrkorpsabzeichens
Auf Grund des § 7 Abs. 1 des O.ö. Feuerwehrgesetzes 1996, LGBl. Nr. 111, wird verordnet:
§ 1 Ausstattung
Das Feuerwehrkorpsabzeichen ist ein goldumrandetes Wappen, das die Farben Rot-Weiß-Rot heraldisch von links unten nach rechts oben in einem Winkel von 45 Grad trägt sowie in der Mitte ein goldenes Zahnrad und darüber eine goldene Flamme enthält. Eine bildliche Darstellung ist in der Anlage ersichtlich.
Seite 539
§ 2 Inkrafttreten
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
Anlage Seite 540
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