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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 15. September 1997 betreffend die Widmung und Einreihung eines neu herzustellenden Abschnittes und Einreihung eines Abschnittes der derzeitigen B 1 Wiener Straße als Abschnitt der Ungenacher Straße (Landesstraße Nr. 1270) im Gebiet der Marktgemeinde Timelkam | Omnilex