Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare geändert wird
LGBL_OB_19970402_35Verordnung der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.04.1997
Fundstelle
LGBl. Nr. 35/1997 21. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 35
Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 24. Februar 1997, mit der die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare geändert wird
Auf Grund der §§ 35, 37, 39 und 40 des O.ö. Land- und forstwirtschaftlichen Schulgesetzes, LGBl. Nr. 41/1976, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 80/1996, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung über die Leistungsbeurteilung der Schüler an Landwirtschaftlichen Fach- und Berufsschulen und die Gestaltung der Zeugnisformulare, LGBl. Nr. 69/1981, wird wie folgt geändert:
„(4a) Bei der Lebenden Fremdsprache ist die Bezeichnung der Fremdsprache anzuführen."
„(10) Anstelle von Zeugnisformularen können dieser Verordnung entsprechende automationsunterstützte Ausfertigungen, unter Verwendung von Papier mit hellgrünem Unterdruck gemäß Anlage 1, hergestellt werden."
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