Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. November 1996, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, geändert wird
LGBL_OB_19961129_106Verordnung der Oö. Landesregierung vom 4. November 1996, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
29.11.1996
Fundstelle
LGBl. Nr. 106/1996 45. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 106
Verordnung
der Oö. Landesregierung vom 4. November 1996, mit der die Verordnung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, geändert wird
Auf Grund des § 9 Abs. 2 und des § 14 Abs. 2 des Gesetzes vom 8. Juli 1977 über die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge, LGBl. Nr. 66/1983, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 40/1994, wird verordnet:
§ 1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die für die Bemessung der Beiträge für die O.ö. Lehrer-Kranken- und Unfallfürsorge maßgeblichen Bezugsteile festgestellt werden, LGBl. Nr. 14/1987, zuletzt geändert durch die Verordnung LGBl. Nr. 1/1993, wird wie folgt geändert:
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