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Verordnung der Oö. Landesregierung vom 3. Juni 1996, mit der das Raumordnungsprogramm LGBl. Nr. 16/1995 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Vöcklabruck als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf geändert wird | Omnilex