Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörbich
LGBL_OB_19960619_51Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde HörbichGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
19.06.1996
Fundstelle
LGBl. Nr. 51/1996 19. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 51
Kundmachung der Oö. Landesregierung vom 13. Mai 1996 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Hörbich
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 mit Beschluß Für die o.ö. Landesregierung: vom 13. Mai 1996 der Gemeinde Hörbich, politischer Bezirk Rohrbach, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Hörbich: „In Gold auf grünem Schildfuß zwischen zwei grünen Hügeln eine grüne, stammlose, bis zum Schildrand reichende, dreieckförmige Tanne, begleitet von zwei schwarzen, abgewendeten Monden."
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