Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels geändert werden
LGBL_OB_19950904_73Verordnung der Oö. Landesregierung, mit der die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels geändert werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
04.09.1995
Fundstelle
LGBl. Nr. 73/1995 32. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 73
Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 31. Juli 1995, mit der die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Gemeinde Thalheim bei Wels geändert werden
Auf Grund des § 6 Abs. 1 und des § 7 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 5/1992 wird verordnet:
§1
(1)Die Grenzen der Gemeinde Steinhaus und der Ge
meinde Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, werden wie folgt geändert:
(2)Die damit bewirkte Änderung des Verlaufes der Grenze zwischen der Gemeinde Steinhaus und der Ge
meinde Thalheim bei Wels ist in der Anlage dargestellt.
§2 Diese Verordnung tritt mit 1. Jänner 1996 in Kraft.
Anlage
Medieninhaber: Land Oberösterreich. Herstellung:
Eigenvervielfältigung. 4010 Linz, Klosterstraße 7.
Seite 168
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1995, 32. Stück, Nr. 73
N
Anlage
Ger. Bez. Wels OG. Steinhaus KG. Oberschauersberg
Ger. Bez. Wels
OG. Thalheim b. Wels
K.G.Aschet
Der Lageplan zeigt den von der Grenzänderung zwischen den Gemeinden Steinhaus und Thalheim bei Wels, politischer Bezirk Wels-Land, erfaßten Bereich. Die schwarze mit Punkten versehene Linie zeigt den Grenzverlauf vor, die rote mit Punkten versehene Linie den Grenzverlauf nach dem Inkrafttreten der Verordnung.
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