Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes Windischgarstnertal geändert wird
LGBL_OB_19930524_48Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes Windischgarstnertal geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
24.05.1993
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/1993 22. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Nr. 48 Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 26. April 1993, mit der die Bezeichnung des Tourismusverbandes Windischgarstnertal geändert wird
Auf Grund des § 4 Abs. 3 und des § 31 Abs. 1 Z. 1 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, in der Fassung der Landesgesetze LGBL Nr. 53/1991 und 63/1992 wird verordnet:
§1
Die Verordnung der o.ö. Landesregierung vom 27. August 1990, mit der die Tourismusgemeinden Windisch-garsten, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden, LGBl. Nr. 69, wird wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 wird die Bezeichnung "Tourismusverband Windischgarstnertal" auf "Kurverband Windisch-garsten" geändert.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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