Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ambulanzgebühren geändert wird
LGBL_OB_19920612_36Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Ambulanzgebühren geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
12.06.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 36/1992 18. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 11. Mai 1992, mit der
die Verordnung über die Ambulanzgebühren geändert
wird
Auf Grund des § 34 Abs. 1, 3 und 4 des O.ö. Krankenanstaltengesetzes
1976, LGBl. Nr. 10, zuletzt geändert durch das Landesgesetz, LGBl. Nr. 44/1991, wird verordnet:
§1
Die Verordnung über die Ambulanzgebühren, LGBl. Nr. 58/1986, wird
wie folgt geändert:
Im § 1 Abs. 2 ist nach
"Computertomographie2.000"
die Wortfolge
"zusätzlich für nichtionische
Kontrastmittel pro 100 ml1.000"
einzufügen.
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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