Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird
LGBL_OB_19920130_6Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
30.01.1992
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1992 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 20. Jänner 1992, mit der die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Z. 7 und 10 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1990 (O.ö. WFG 1990), LGBl. Nr. 49/1990, in der Fassung des Landesgesetzes LGBl. Nr. 51/1991 wird verordnet:
§1
Die O.ö. Wohnbeihilfen-Verordnung, LGBl. Nr. 55/1991, wird wie folgt geändert:
Im § 4 Abs. 2 ist der Punkt durch einen Strichpunkt zu ersetzen; folgender Satz ist anzufügen:
"für die Berechnung von Wohnbeihilfen, deren Bewilligungszeitraum mit 1. Jänner 1992 beginnt, wird der Sockelbetrag mit S 6.670,-
festgelegt."
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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