Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchdorf am Inn
LGBL_OB_19911231_136Kundmachung der o.ö. Landesregierung über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchdorf am InnGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
31.12.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 136/1991 66. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Kundmachung
der o.ö. Landesregierung vom 21. Oktober 1991 über die Verleihung des Rechtes zur Führung eines Gemeindewappens an die Gemeinde Kirchdorf am Inn
Die o.ö. Landesregierung hat gemäß § 4 Abs. 1 der O.ö. Gemeindeordnung 1990, LGBl. Nr. 91, mit Beschluß vom 21. Oktober 1991 der Gemeinde Kirchdorf am Inn, politischer Bezirk Ried im Innkreis, das Recht zur Führung eines Gemeindewappens verliehen.
Beschreibung des Wappens der Gemeinde Kirchdorf am Inn:
"Durch einen blauen, von silbernen Wellenleisten gesäumten Wellenbalken erniedrigt geteilt; oben in Silber in der linken Schildhälfte drei grüne Stufen, begleitet von drei roten, zwei zu eins gestellten heraldischen Rosen, unten Grün."
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