Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf
LGBL_OB_19911209_130Raumordnungsprogramm der o.ö. Landesregierung über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen BedarfGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
09.12.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 130/1991 64. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 11. November 1991 über die Verwendung von Grundstücken in der Planungsregion Perg als Gebiet für Geschäftsbauten für den überörtlichen Bedarf
Auf Grund des § 9 Abs. 1 bis 3 sowie des § 16a Abs. 2 und 3 O.ö. Raumordnungsgesetz (O.ö. ROG.), LGBl. Nr. 18/1972, zuletzt geändert durch das Landesgesetz LGBl. Nr. 91/1989, wird verordnet:
§1
Im Zuge der Grundlagenforschung wurde die Planungsregion Perg, insbesondere das regionale Zentrum Perg (§ 14 Z. 9 in Virbindung mit § 20 Abs. 1 lit. b O.ö. Landesraumordnungsprogramm, LGBl. Nr. 30/1978) untersucht. Diese Untersuchung hat ergeben, daß die Verwendung der Grundstücke Nr. 2653, 766/2, 767 der EZ. 133, der Grundstücke Nr. 762/1, 761/3, .490, .491 der EZ. 965, alle KG. Perg sowie der Grundstücke Nr. 1708/8, .'217, .218 der EZ. 133, alle KG. Weinzierl, mit einer Gesamtgrundstücksfläche von 25.069 m2 als Gebiet für Geschäftsbauten zum Zwecke de* Errichtung eines Geschäftsbaues für den überörtlichen Bedarf, in dem keine Lebens- und Genußmittel der Grundversorgung angeboten werden - Fachmarkt, zulässig ist. Die Widmung dieser Grundstücke ist für Geschäftsbauten bis zu einer Ge-sämtverkaufsfläche von 3.600 m2 zulässig.
§ 2 ...
• Dieses Raumordnungsprogramm tritt mit Ablauf des Tages seiner Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft. Für die o.ö. Landesregierung:
Dr. Leitl
Landesrat
¦ Anlage
Medieninhaber: Land Oberösterreich. Hersteller: Amtsdruckerei des Landes Oberösterreich. Beide: 4010 Linz, Klosterstraße 7.
Seite 484
Landesgesetzblatt für Oberösterreich, Jahrgang 1991, 64. Stück, Nr. 130
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