Landesgesetz, mit dem das o.ö. Wohnbauförderungsgesetz 1990 geändert wird
LGBL_OB_19910402_51Landesgesetz, mit dem das o.ö. Wohnbauförderungsgesetz 1990 geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
02.04.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 51/1991 17. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
„(2) Jede Gemeinde hat - unter Berücksichtigung ihrer Finanzkraft - die Gewährung von Wohnbeihilfen für nicht geförderte Mietwohnungen innerhalb ihres Gemeindegebietes dadurch zu unterstützen, daß sie dem Land Oberösterreich die dafür aufgewendeten Mittel teilweise ersetzt und zwar in einem Höchstausmaß von 10 v. H. der Wohnbeihilfe."
"(3) Der Mieter einer nicht geförderten Wohnung
kann um die Gewährung einer Wohnbeihilfe ansuchen, wenn
Programmgesteuerter Zugriff
API- und MCP-Zugriff mit Filtern nach Quellentyp, Region, Gericht, Rechtsgebiet, Artikel, Zitat, Sprache und Datum.