Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Wohnhaussanierungs-Verordnung geändert wird
LGBL_OB_19910228_40Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Wohnhaussanierungs-Verordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 40/1991 10. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
Verordnung
der o.ö. Landesregierung vom 25. Februar 1991,
mit der die O.ö. Wohnhaussanierungs-Verordnung
geändert wird
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Z. 3 des O.ö. Wohnbauför-derungsgesetzes
1990, LGBl. Nr. 49, wird verordnet:
§ 1
Die O.ö. Wohnhaussanierungs-Verordnung, LGBl. Nr. 56/1990, wird wie
folgt geändert:
§ 5 Abs. 1 hat zu lauten:
„(1) Die Laufzeit des Förderungsdarlehens beträgt für Sanierungsmaßnahmen nach § 3 30,5 Jahre. Die Annuität beträgt anfänglich 2% des ursprünglichen Darlehensbetrages und erhöht sich nach Ablauf von jeweils fünf Jahren um jeweils 1 %."
§2
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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