Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird
LGBL_OB_19910228_39Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
28.02.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 39/1991 10. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 25. Februar 1991, mit der die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung geändert wird
Auf Grund des § 32 Abs. 1 Z. 1, 2 und 3 des O.ö. Wohnbauförderungsgesetzes 1990, LGBl. Nr. 49, wird verordnet:
§1
Die O.ö. Neubauförderungs-Verordnung, LGBl. Nr. 58, wird wie folgt
geändert:
§ 6 Abs. 1 hat zu lauten:
"(1) Die Gesamtbaukosten werden insoferne begrenzt, als die aus dem Gesamtbaukosten und deren Finanzierung errechnete monatliche Rückzahlungsrate ohne Anteil für die Garage pro m2 Nutzfläche und Monat zum Zeitpunkt der Zusicherung bei Mietwohnungen einen Betrag von S 35,- ohne Umsatzsteuer nicht übersteigen darf." §2 Diese Verordnung tritt mit 1. März 1991 in Kraft.
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