Verordnung o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Prüfung für den
statistischen Fachdienst geändert wird | Omnilex
Verordnung o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Prüfung für den
statistischen Fachdienst geändert wird
LGBL_OB_19910125_6Verordnung o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Prüfung für den
statistischen Fachdienst geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.01.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 6/1991 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung über die Prüfung für den statistischen Fachdienst geändert wird
Text
Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft. § 1 hat zu lauten:
Zur Prüfung für den statistischen Fachdienst sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie nach Vollendung des 18. Lebensjahres entweder
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