Datum der Kundmachung
25.01.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 23/1991 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Verordnung der o. ö. Landesregierung über
die Prüfung für den gehobenen statistischen Dienst geändert wird
Text
(1) Bedienstete, die das Anstellungserfordernis der Rei feprüfung durch die Beamtenaufstiegsprüfung ersetzt ha ben, sind zur Prüfung zuzulassen, wenn sie, abgesehen von den übrigen im § 1 angeführten Voraussetzungen, nach Vollendung des 18. Lebensjahres sieben Jahre im öffentlichen Dienst verwendet werden.
(2) Diese Verordnung tritt mit 1. Februar 1991 in Kraft.