Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wird | Omnilex
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wird
LGBL_OB_19910125_19Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den
fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den
Telefondienst geändert wirdGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
25.01.1991
Fundstelle
LGBl. Nr. 19/1991 3. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Prüfung für den fachlichen Hilfsdienst
höherer Art, den Bau- und Gebäudeaufsichtsdienst und den Telefondienst geändert wird
Text
Zur Prüfung für den Dienst der Personenkraftwagenlenker sind Bedienstete zuzulassen, wenn sie eine der für diese Verwendung vorgesehenen Lehrabschlußprüfungen aufweisen und entweder
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