Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden St. Georgen im Attergau und Straß im Attergau zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19901114_83Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden St. Georgen im Attergau und Straß im Attergau zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.11.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 83/1990 40. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 15. Oktober 1990, mit der die Tourismusgemeinden St. Georgen im Attergau und Straß im Attergau zu einem gemeinsamen Touris-musverband zusammengeschlossen werden
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:
§1
?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö Tourismus-Gesetzes 1990) St. Georgen im Attergau und Straß
im Attergau werden zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.
?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1
führt die Bezeichnung „Tourismusverband St. Georgen
im Attergau-Straß im Attergau" und hat seinen Sitz in St. Georgen
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