Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde und Afiesl zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19901114_81Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde und Afiesl zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
14.11.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 81/1990 40. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 15. Oktober 1990, mit der die Tourismusgemeinden Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde und AfiesI zu einem gemein-samen fourismusverband zusammengeschlossen werden
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:
§1
(1) Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö Touris-mus-Gesetzes 1990) Haslach an der Mühl, St. Stefan am Walde und AfiesI werden zu einem gemeinsamen Touris-musverband zusammengeschlossen. . (2) Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1 führt die Bezeichnung „Tourismusverband Haslach-St. Stefan-AfiesI" und hat seinen Sitz in Haslach an der Mühl.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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