Datum der Kundmachung
28.09.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 69/1990 35. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Windischgarsten, Rosenau am Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
Text
§1
?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö. Touris-
mus-Gesetzes 1990) Windischgarsten, Rosenau am
Hengstpaß, Roßleithen und Edlbach werden zu einem ge-
meinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.
?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1
führt die Bezeichnung „Tourismusverband Windisch-
garstnertal" und hat seinen Sitz in Windischgarsten.