Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der St.-Wolfgang-Straße (Landesstraße Nr. 546) im Gebiet der Marktgemeinde St. Wolfgang im Salzkammergut
LGBL_OB_19900907_64Verordnung der o.ö. Landesregierung betreffend die Verlegung der St.-Wolfgang-Straße (Landesstraße Nr. 546) im Gebiet der Marktgemeinde St. Wolfgang im SalzkammergutGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
07.09.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 64/1990 34. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 13. August 1990 betref-fend die Verlegung der St.-Wolfgang-Straße (Landes-straße Nr. 546) im Gebiet der Marktgemeinde St. Wolf-gang im Salzkammergut
Auf Grund des § 9 Abs. 1 und 4 in Verbindung mit § 8 Abs. 1 Z. 1 des O.ö. Landes-Straßenverwaltungsgesetzes 1975, LGBl. Nr. 22, wird verordnet:
§1
?1? Der bei km 11,270 (neu) von der bestehenden Trasse nach Norden abzweigende, hierauf in einem Bogen
nach Nordwesten führende und sodann einen weiteren
Bogen nach Süden beschreibende und bei km 12,042
(neu) wieder in die bestehende Trasse einbindende, neu herzustellende Abschnitt der St.-Wolfgang-Straße (Landesstraße Nr. 546 des Verzeichnisses der Landes- und Bezirksstraßen Oberösterreichs) wird als Landesstraße erklärt. Die neue Trasse der St.-Wolfgang-Straße verläuft dabei von km 11,320 (neu) bis km 12,013 (neu) in einem Tunnel.
?2? Der zwischen km 11,270 (alt) und km 11,940 (alt) gelegene bisherige Abschnitt der St.-Wolfgang-Straße wird als Landesstraße aufgelassen. Die Auflassung wird mit der Verkehrsübergabe des neuen Straßenabschnittes
(Abs. 1) wirksam.
§2
Im einzelnen ist der Verlauf der alten und neuen Trasse der St.- Wolfgang-Straße aus dem beim Amt der o.ö. Lan-desregierung und beim Marktgemeindeamt St. Wolfgang im Salzkammergut aufliegenden Plan, Maßstab 1:1000, zu ersehen.
§3
Diese Verordnung tritt mit dem Ablauf des Tages ihrer Kundmachung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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