Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz und Innerschwand zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werden
LGBL_OB_19900703_48Verordnung der o.ö. Landesregierung, mit der die Tourismusgemeinden Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz und Innerschwand zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen werdenGazette01.01.1900Originalquelle öffnen →
Datum der Kundmachung
03.07.1990
Fundstelle
LGBl. Nr. 48/1990 26. Stück
Bundesland
Oberösterreich
Kurztitel
Text
der o.ö. Landesregierung vom 25. Juni 1990, mit
der die Tourismusgemeinden Mondsee, Tiefgraben,
St. Lorenz und Innerschwand zu einem gemeinsamen
Tourismusverband zusammengeschlossen werden
Auf Grund des § 4 Abs. 3 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990, LGBl. Nr. 81/1989, wird verordnet:
§1
?1? Die Tourismusgemeinden (§ 1 Z. 2 des O.ö. Tourismus-Gesetzes 1990) Mondsee, Tiefgraben, St. Lorenz
und Innerschwand werden zu einem gemeinsamen Tourismusverband zusammengeschlossen.
?2? Der gemeinsame Tourismusverband gemäß Abs. 1
führt die Bezeichnung „Tourismusverband Mondseeland" und hat seinen Sitz in Mondsee.
§2
Diese Verordnung tritt mit Ablauf des Tages ihrer Kund-machung im Landesgesetzblatt für Oberösterreich in Kraft.
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